Spenden & Helfen
Mit einer Zustiftung mehren Sie das unantastbare Stiftungskapital.
Dadurch erhöhen sich dauerhaft die jährlichen Erträge, die für Fördermaßnahmen bereitstehen. Mit einer Spende, die zeitnah verwendet wird, unterstützen Sie die Arbeit an aktuellen Fördermaßnahmen.
Steuerlich geltend gemacht werden können Spenden und Zustiftungen sowohl in Deutschland als auch in Polen.
Bitte vermerken Sie bei der Überweisung, ob Sie an eine Spende oder Zustiftung gedacht haben und geben Sie bitte immer Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt zusenden können.
Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
EINMALIGE SPENDE - SEPA-LASTSCHRIFT
Ja, ich unterstütze die Arbeit der Deutsch-Polnischen Stiftung Kulturpflege und Denkmalschutz mit meiner Spende und ermächtige die Deutsch-Polnische Stiftung Kulturpflege und Denkmalschutz, folgenden Betrag von meinem Konto abzubuchen: Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.