Spenden & Helfen

Mit einer Zustiftung mehren Sie das unantastbare Stiftungskapital.
Dadurch erhöhen sich dauerhaft die jährlichen Erträge, die für Fördermaßnahmen bereitstehen. Mit einer Spende, die zeitnah verwendet wird, unterstützen Sie die Arbeit an aktuellen Fördermaßnahmen.

Steuerlich geltend gemacht werden können Spenden und Zustiftungen sowohl in Deutschland als auch in Polen.

Bitte vermerken Sie bei der Überweisung, ob Sie an eine Spende oder Zustiftung gedacht haben und geben Sie bitte immer Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt zusenden können.

Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

EINMALIGE SPENDE - SEPA-LASTSCHRIFT

Ja, ich unterstütze die Arbeit der Deutsch-Polnischen Stiftung Kulturpflege und Denkmalschutz mit meiner Spende und ermächtige die Deutsch-Polnische Stiftung Kulturpflege und Denkmalschutz, folgenden Betrag von meinem Konto abzubuchen: Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

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    Hiermit bestätige ich, dass ich Kontoinhaber*in bin. Die Deutsch-Polnische Stiftung Kulturpflege und Denkmalschutz informiert mich spätestens 5 Tage vorher über die Abbuchung.
    Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, deren Erstattung verlangen.
    Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Für die Bank besteht bei fehlender Deckung des Kontos keine Verpflichtung zur Einlösung.